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Hövede   

Jäger und Jagd 

Jagdschein - Jagdausstatter - Links - Jagd u. Schonzeiten  

                                                                          

       

Bild: 26 Tassen  ( 3132 )                 Bild: 26 dito ( 3133 )                        Bild:  24 Wanduhr  ( 3527 )          Jäger auf der Jagd                               Waidmanns  Heil                             Jäger auf der Jagd   

                                                             Der Hirsch  ( Jäger - Witze )  

Zwei Jäger, ein alter und ein junger auf der Hirschjagd - nach stundelangem Warten erscheint ein prächtiger Hirsch auf der Lichtung. Der junge Jäger reißt das Gewehr hoch, aber der alte drückt es ihm wieder nach unten:
"Nein, nicht auf den, der ist noch zu jung!"

Weiterwarten, ein anderer Hirsch kommt - wieder will der junge Jäger anlegen, wieder verhindert der alte den Schuß:
"Nein, der ist zu alt!"

Einige Zeit später kommt ein gar fürchterlich zugerichteter Hirsch aus dem Wald gehumpelt - er hinkt, ist einäugig, ein Ohr fehlt ganz, das andere zerfleddert, löchriges Fell und nur noch ein paar Stummel anstelle des Geweihs. Da sagt der Senior-Jäger:
"So, jetzt schieß! Auf den schießen wir auch immer..."  

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                                                                          Jägerlatein: 

Unter Jägerlatein versteht man die mehr oder weniger wahren Erzählungen von Jägern, die die Zahl und besonders die Größe der erlegten Tiere übertreiben. Dies ist Grundlage vieler Witze und wird auch umgangssprachlich für das Fabulieren benutzt. Bismarck sagte dazu: „Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.“ Analoge Übertreibungen im Umfeld der Sportfischerei werden Anglerlatein genannt, in der Christlichen Seefahrt Seemannsgarn. Abzugrenzen ist der Begriff Jägerlatein von Jägersprache, der Bezeichnung für den Jargon der Jäger. 


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                                              Jäger werden, aber wie? 


Die Ausbildung zum Jäger wird von den Kreisjägerschaften organisiert oder in deren Auftrag von professionellen Ausbildern durchgeführt. Darüber hinaus gibt es private Ausbilder, die den Lehrgang als Dienstleistung anbieten. Grundlage für die Ausbildung ist die Landesverordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung).

Der Landesjagdverband hat in Zusammenarbeit mit den Ausbildern und Prüfern einen Leitfaden für die Jungjägerausbildung erarbeitet: Ausbildungsrichtlinien zur einheitlichen Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Schleswig-Holstein. Diese gewährleisten landesweit einen hohen einheitlichen Standart der Ausbildung. 
      
                         

                                                                       Der Jagdschein



Die Jagd ausüben dürfen nur Personen, welche zuvor einen Jagdschein erworben haben. Dieser setzt die Jägerprüfung voraus, die sich aus den Fachbereichen Wildtierkunde, Wald- und Landbau, Waffenkunde, Ökologie, Jagd- und Waffenrecht sowie dem Schießen zusammensetzt (Unterschiede bestehen je nach Bundesland). Die Prüfung unterteilt sich in einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil nebst Schießprüfung.                                                                                                                                                                                     Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde nur ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:

                                                   Jägerprüfung:

Erfolgreich absolvierte Jägerprüfung . Diese erfordert die Teilnahme an einem umfangreichen Lehrgang (mind. 60 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis, der mit einer komplexen, dreiteiligen staatlichen Prüfung abgeschlossen wird.
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden),
persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein erstmals erteilt werden.
Mit der Ausstellung des Jagdscheines wird eine Gebühr und die Jagdabgabe fällig.


Gültigkeitsdauer:                                                                                                                                                   Der Jagdschein kann entweder als Tages- (14 Tage), Jahres- (ein, zwei oder drei Jahre), Jugend-, Falkner-, oder Ausländerjagdschein erteilt (umgangssprachlich: gelöst) werden. Nach Ablauf werden vor Neuausstellung die oben genannten Bedingungen erneut kontrolliert.

Zweck:
Der Jagdschein soll in Deutschland sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete Jäger die Jagd ausüben. Aufgrund der recht schwierigen Prüfungen zusammen mit einer erheblichen Zahl an Lehrgangsabbrechern und hohen Durchfallquoten soll ein Mindeststandard garantiert werden und die Sicherheit bei der Jagdausübung gewährleistet sein.

Der Jagdschein alleine berechtigt primär noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben. Das Jagdausübungsrecht steht in Deutschland den Grundeigentümern zu, die es (bei genügend großem Grundeigentum und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines) auf ihrem eigenen Land ausüben dürfen oder sich örtlichen Jagdgenossenschaften der Grundeigentümer anschließen müssen, welche das Jagdausübungsrecht dann in der Regel an Jäger verpachten.

Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber:


zum Erwerb von Langwaffen, die nach dem Bundesjagdgesetz (hier § 19) erlaubt sind. Der Erwerb muss binnen zweier Wochen zur Eintragung in die Waffenbesitzkarte angemeldet werden,
zur Jagd und zur Wahrnehmung des Jagdschutzes,
zum Führen der Waffen im Zusammenhang mit der Jagd
zum Erwerb von Munition für Langwaffen (nicht für Kurzwaffen)
das Fleisch von selbsterlegtem Wild zu untersuchen und für den Handel freizugeben, sofern es keine verdächtigen Merkmale zeigt. Bei fleischfressendem Wild wie zum Beispiel Wildschweinen ist eine amtliche Trichinenschau obligatorisch.
Bei Revieren, die in Naturschutzgebieten liegen, ist der Jäger, sofern er eine forstliche Ausbildung hat, auch Naturschutzwart mit hoheitlichen Aufgaben
Zum Erwerb von Kurzwaffen genügt der Jagdschein nicht, dazu muss die Behörde einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte leisten. Auch für den Kurzwaffen-Munitionserwerb ist ein separater Eintrag in der WBK erforderlich, sofern es sich um Kaliber handelt, die nicht auf Grund des Jagdscheines erworben werden dürfen. Die Waffenbehörden stellen ohne weitere Bedürfnisprüfung Jagdscheininhabern Voreinträge für zwei Kurzwaffen beliebigen, jagdlich geeigneten Kalibers aus. Das Bedürfnis für wenigstens 2 Kurzwaffen wird durch den Jagdschein abgedeckt. 

Jugendjagdschein:
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen den Jugendjagdschein erhalten. Dieser berechtigt zur Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten volljährigen Begleitperson. Diese Begleitperson muss jagdlich erfahren sein, benötigt selbst aber keinen aktuell gültigen Jagdschein. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze, auch erlaubt er nicht den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition. Gleichwohl darf sich der Jugendjagdscheininhaber notwendige Waffen und Munition für die Jagd und für Schießwettbewerbe ausleihen und sie im Zusammenhang mit der Jagd führen bzw. transportieren. Mit dem 18. Geburtstag des Inhabers wird der Jugendjagdschein ohne weiteres Zutun zum vollwertigen Jagdschein.


Voraussetzung für die Anmeldung/Zulassung zur Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Der Besuch eines Jagdkurses erfolgt natürlich schon vorher. Ausgehändigt wird der erste Jugendjagdschein jedoch frühestens am 16. Geburtstag des jungen Jägers.

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                                                   Die Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung, die jeder Jagdscheininhaber gemäß § 17, Absatz 1, Ziffer 4 des Bundesjagdgesetzes nachweisen muss, schließt im allgemeinen die Haltung von zwei bis drei Jagdhunden, die nach anerkannten Regeln "als zur Jagd brauchbar oder als in jagdlicher Abrichtung befindlich" gelten, in den Versicherungsschutz ein. Dieser Schutz umfaßt nicht nur die Schäden, die bei der Ausübung der Jagd eintreten, sondern das gesamte Hundehalterrisiko, also auch die Verwendung des Hundes außerhalb der Jagd. Voraussetzung ist allerdings der Abschluß einer Haftpflichtversicherung zu Beginn der Jagdjahres  

    Allgemeine - Hundeverordnung  ( Landeshundeverordnung )       ( verlinkt )

Leinenpflicht für Hunde in der Setz und Brutzeit des Wildes in der freien Natur:

Innerhalb der Brut- und Setzzeit ist in der freien Natur immer Leinenzwang für Hunde. Dieses ist vom Gesetzgeber für den Zeitraum vom 01.04 bis 15.07. zum Schutz der wild lebenden Tiere festgelegt worden! (1 Abs. 5 FFOG (Feld- und Forstordnungsgesetz) wer dagegen verstößt erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit / Bußgeld !!! 

                                                   Tierschutzaufgaben der Jagd

Zu den Tierschutzaufgaben der Jagd, respektive der Jäger/innen gehört die Versorgung von Unfallwild, die Rettung von Jungwild vor den landwirtschaftlichen Maschinen und der Schutz des Wildes vor Seuchen, sowie Schutz vor wildernden Haustieren (Hunde und Katzen). Ebenfalls soll den Elterntieren in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere Schutz geboten werden, wie auch die Einhaltung von Wildruhezonen und die Erhaltung artgerechter Wilddichten. Die Tötung des Wildes in einer Weise, die nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen läßt, ist im Tierschutz vorgeschrieben und wird vom Jagdausübungsberechtigten (Jäger/in) als selbstverständlich angesehen.

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